„Ewich tosamende ungedelt“
Einst vom dänischen König an seinen jüngeren Sohn gegeben, wurde das ehemalige Herzogtum Schleswig später von den Grafen von Holstein vereinnahmt. Auch in den Folgejahren war es immer wieder umkämpft. Eine Wende bringt erst der Vertrag von Ripen: 1460 einigen sich der schleswig-holsteinische Adel und König Christian I. von Dänemark darauf, dass Schleswig und Holstein „ewich tosamende ungedelt“ (ewig zusammen ungeteilt) bleiben sollen. Dieser Vertrag schafft einen staatlichen Verbund von Schleswig und Holstein mit Dänemark. Bis die beiden ehemaligen Herzogtümer erst als Preußische Provinz und später im Bundesland Schleswig-Holstein vereint sind, wird Schleswig im deutsch-dänischen Krieg von 1864 erneut zum Zankapfel.
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